Ganz wichtig
Reise- und Geschäftsbedingungen
(Das Kleingedruckte)
1. Abschluß des Reisevertrages Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma My Kanutours & more den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zur Zeit gültigen Prospekt genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
2. Bezahlung Rechnungsstellung erfolgt durch uns 14 Tage vor dem gebuchten Termin. Überweisung erfolgt auf unser Konto vor dem Veranstaltungsbeginn. Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.
3. Leistungen und Leistungsänderung Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt sowie den zusätzlichen Angaben in den übersandten Unterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Preisänderung Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Reisepreis um mehr als 10% erhöht.
5. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt von der Veranstaltung
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % mindestens 5,-€ (p.P.)
ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 19. bis 10.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 9. bis 6.Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 5. Tag vor Reiseantritt 90 %
1 Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt am Veranstaltungstag 100%.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei My Kanutours.
Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, so können wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5,-€ pro Umbuchung und Pers. erheben
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Ersattungsanspruch des ganzen oder von Teilen des Preises.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
a. Vor Beginn der Veranstaltung - der Veranstalter kann eine Begehung des Hochseilgartens bzw. eine Durchführung einer Kanutour oder Outdoor-Veranstaltung absagen, wenn das Wetter eine sichere Durchführung der Begehung bzw. der Veranstaltung nicht mehr zulässt. Wir können das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen wenn die planmäßige Durchführung der Outdoor- Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Veranstaltungsleiters etc.
b. Nach Beginn der Veranstaltung - Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise, wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. in manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
8. Kündigung in Folge höherer Gewalt Wird die Veranstaltung in Folge, bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. My Kanutours & more kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Veranstaltung, die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf verändert werden, wird von Kanu Tours ein Alternativprogramm angeboten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder vom Veranstalter noch vom Kunden zulässig.
9. Haftung des Veranstalters Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
-gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung;
-die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
-die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter
-die Verkehrssicherheit der Gerätschaft im Hochseilgarten.
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muß der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollen vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschiffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, daß er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.
10. Versicherungen Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.
11. Gepäcktransport Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein
12. Beschränkung der Haftung Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis bei My Kanutours & more Veranstaltungen beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibungen als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
13. Gewährleistungen Die Ansprüche des Kunden von Kanu Tours bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651 c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluß unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 13 genannten Haftungsbeschränkungen.
14. Bestimmungen Kanuverleih Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von My Kanutours & more auf einen Trailer aufzuladen. Insbesondere ist das Befahren aller Nebenflüsse und Seitenarme der Bocholter Aa, Issel und Lippe sowie das Befahren des Rheins strengstens verboten. Zu Widerhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.
15. Umweltschutz Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an den befahrenen Flüssen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung und des Auenverbund einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von Kanu Tours informiert werden, zu benutzen.
16. Beschädigung Werden Ausrüstungsgegenstände von Kanu Tours beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.
17. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier, Gastronom, Transfer-Unternehmen), Wir, bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
18. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
20. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Rheinberg
Stand 01.April 2016